... der Familie von Palm wurde von Frau Christiane Riedel, Nachfahrin derer von Palm, am 26. Mai 2013 in der Kopie an Schloss Lauterbach übergeben. Das Original befindet sich im Besitz von Freya Scherer, geb. von Palm.
Der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, Karl VI, verlieh 1735 Leopold Carl von Palm
und seinen zwei Brüdern - stellvertretend für den verstorbenen Vater - sowie den beiden Brüdern des verstorbenen Vaters das Reichsfreiherrendiplom. Der Kaiser würdigte damit "ihren untertänigst getreuen Diensteifer zur Unterstützung Unserer Kaiserlichen Hofkammer ".
Er verlieh ihnen das Freiherrliche Wappen und erlaubte, es "fürderhin in aller Zeit zu führen und zu gebrauchen".
Der Reichsfreiherr ist eine Standesbezeichnung aus dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Er wurde ausschließlich durch den römisch-deutschen Kaiser persönlich verliehen. Der Inhaber des Titels ist nun ermächtigt, den Titel "Freiherr"(auch "Baron") zu tragen und an seine Nachkommen weiter zu vererben. Er gehörte damit zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich. Der Titel "Freiherr" und "Freifrau" konnte fortan als Bestandteil des Namens gebraucht werden.